Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfen erstatten die Leistungen von Heilpraktikern je nach Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise. Die Erstattungspraxis ist sehr unterschiedlich. Die Kostenabrechnung erfolgt hier in der Regel leistungsabhängig nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Von den gesetzlichen Krankenversicherungen werden sie nicht bezahlt.
Osteopathische Behandlungen werden grundsätzlich sowohl von den gesetzlichen als auch von den privaten Krankenkassen getragen. Es gilt aber in beiden Fällen, sich die vertraglichen Bestimmungen genauer anzusehen. Ich berate Sie zu diesem Thema gerne.
Für Selbstzahler berechne ich einen Stundensatz von 90,00 €.